Ein Gerichtsurteil aus Bad Hersfeld sorgt für Aufregung. Das Urteil besagt aber nicht etwa, dass die Nutzung von Whatsapp illegal wäre, nein.
Aber was steht denn nun in dem Urteil? Kurz gesagt, die Mutter eines Kindes wurde angewiesen von allen Kontakten die im Adressbuch des Smartphones des Sohnes gespeichert sind, ein schriftliche Erlaubnis einzuholen (Das kann ganz schön aufwendig sein.).
Jetzt stellt sich die Frage, warum? Die Antwort ist klar, Whatsapp holt sich unentwegt alle Daten aus dem Adressbuch und nutzt und speichert diese Daten auf einem eigenen Server (Zur Erinnerung, der Server gehört Facebook.). Da die Daten, die sich in so einem Adressbuch befinden, aber personenbezogen sind, müssen die betreffenden Personen damit auch einverstanden sein.
Theoretisch könnte jeder unliebsame Kontakt in Ihrem Adressbuch Sie verklagen. Praktisch ist es bis jetzt noch nicht passiert. Bis noch niemand geklagt hat, und ein anderes Gericht darüber entschieden hat kann man erstmal nur abwarten. Und so lange sie nicht unbedingt Ihre liebsten Feinde in dem Adressbuch haben wird vermutlich auch nicht viel passieren. Aber wir würden dafür nicht die Hand ins Feuer legen.
Außerdem werden früher oder später auch andere Chatdienste, die ähnlich verfahren, mit ins Visier kommen. Zum Beispiel imessage von Apple oder Hangover von Google oder skype von Microsoft und viele weitere.
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Álvaro Ibáñez
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