In einem Fall, der vor das Düsseldorfer Landgericht gekommen ist 300 € pro Lied. Der Beklagte muss zahlen, da er der Inhaber des DSL-Anschlußes ist. Und das obwohl er nicht anwesend war, sondern vermutlich einer seiner Mitarbeiter dafür verantwortlich ist, der die besagten Lieder aus einer P2P Tauschbörse herruntergeladen hat.
Weiter Informationen zu diesem Fall, siehe Quelle.
Quelle: http://www.silicon.de