Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Norman Liebhold,
Unternehmensberatung für EDV-Systeme Gutermuth
Stand: Januar 2011
I. Allgemeiner Geltungsbereich
1. Für von der Firma Norman Liebhold, Unternehmensberatung für EDV-Systeme Gutermuth (im Folgenden Unternehmensber. Gutermuth genannt) erbrachten Lieferungen und Leistungen gelten die hier aufgeführten Geschäftsbedingungen ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung, bzw. Leistung, vorbehaltlos ausführen.
2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
3. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden.
II. Angebot
1. Alle Angebote der Unternehmensber. Gutermuth sind grundsätzlich unverbindlich und freibleibend. Bestellungen werden angenommen durch schriftliche Bestätigung oder deren Ausführung. Produktänderungen, insbesondere bei Anpassung an den technischen Fortschritt, bleiben ausdrücklich vorbehalten.
2. Unsere Angebote gelten nur für das Inland. Keine Lieferung ins Ausland.
III. Lieferzeit – Verzug
1. Liefertermine sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, unverbindliche Termine; insbesondere wird keine Gewähr für die Dauer des Transports und dessen rechtzeitige Ankunft beim Käufer übernommen.
2. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug, so ist unsere Schadensersatzhaftung im Fall gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
3. Setzt uns der Käufer, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Besteller nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte; im übrigen ist die Schadensersatzhaftung auf 50 % des eingetretenen Schadens begrenzt.
4. Die Haftungsbegrenzungen von 2. und 3. gelten nicht, sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde.
5. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.
6. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendung zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache zu dem Zeitpunkt auf den Besteller über, an dem dieser in Annahmeverzug gerät.
IV. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt.
2. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
3. Bei Zusendung der Ware erfolgt die Zahlung ausschließlich per Nachnahme oder Vorauskasse, es sei denn, dass ein Zahlungsziel schriftlich vereinbart wurde.
4. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
V. Mängelgewährleistung
1. Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der Käufer ist verpflichtet, alle Lieferungen beim Empfang auf Mängelfreiheit und Ordnungsmäßigkeit zu prüfen. Bei Falsch- oder Minderlieferungen sowie offener Mängel ist die Unternehmensber. Gutermuth unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Sollte ein Transportschaden vorliegen, ist der Käufer dazu verpflichtet, diesen schriftlich beim Transportunternehmer zu vermerken und anzuzeigen, sofort zu melden und die Verpackung für etwaige Ansprüche aufzubewahren. Verdeckte Mängel sind nach geltendem HGB Recht fristgerecht zu melden.
2. Wir gewähren, dass unsere Produkte nicht mit Mängeln behaftet sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Auslieferung an den Besteller. Dies ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
3. Soweit ein von uns anerkannter Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung verpflichtet. Sollte der Artikel nicht lieferbar sein, sind wir dazu berechtigt, einen vergleichbaren Artikel als Ersatz zu liefern, oder eine Zeitwertgutschrift vorzunehmen. Die Ware ist frei einschl. Rechnungskopie und einer genauen Fehlerbeschreibung an uns zurückzusenden. Der Kunde hat bei Fehlen einer dieser Dokumente unverzüglich diese nachzureichen, da sonst eine Bearbeitung nicht möglich ist. Kosten aus der Nachbesserung und Zurücksendung übernimmt die Unternehmensber. Gutermuth. Sollte der Artikel nachweislich nicht fehlerhaft sein, ist die Unternehmensber. Gutermuth berechtigt, den Artikel mit einer Aufwandspauschale unfrei an den Käufer zurückzusenden. Sofern wir zur Nachbesserung / Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Lage sind, oder schlägt diese fehl, sowie die Ware 3x zur Nachbesserung eingesendet worden war, so ist der Käufer nach seiner Wahl zur Minderung oder Wandlung berechtigt. Eine Wandlung ist unter Rücksichtnahme von Gebrauchsspuren und Benutzungsdauer abhängig. Ein Entfernen von jeweiligen Garantiesiegeln oder Markierungen, welche zur eindeutigen Identifizierung der Ware notwendig sind, führt zum Verlust der Ansprüche auf Gewährleistungen.
4. Sofern eine direkte Garantieabwicklung vom Hersteller der Ware angeboten wird, ist der Käufer angehalten, diese selber in Anspruch zu nehmen. Die Unternehmensber. Gutermuth ist nicht verpflichtet diese Ware zum Hersteller weiterzuleiten. Bei Entgegennahme dieser Ware aus Kulanz haftet die Unternehmensber. Gutermuth. gegenüber dem Käufer nur auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
5. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers.
6. Vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Käufer wegen Nichterfüllung gemäß §463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht.
7. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, haften wir auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens.
VI. Gesamthaftung
1. Soweit gemäß 6 Abs. 4-6 unsere Haftung auf Schadensersatz ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für alle Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsschluss, Verletzung von Nebenpflichten, insbesondere für Ansprüche aus der Produzentenhaftung gemäß 823 BGB.
2. Die Regelung gemäß Abs. 1 gilt nicht für Ansprüche gemäß §1, 4 Produkthaftungsgesetz. Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.
3. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
4. Die Verjährung der Ansprüche aus der Produzentenhaftung gem. 823 BGB richtet sich – gleichgültig gegen wen diese Ansprüche geltend gemacht werden – nach 6 Abs. 2.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. Unsere Ware wird ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Das Eigentum geht erst mit dem Erlöschen aller bei uns bestehenden Verbindlichkeiten des Käufers auf diesen über. Das gilt auch dann, wenn der Käufer für bestimmte von ihm bezeichnete Waren Zahlungen leistet. Bei laufender Rechnung gilt das Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer Saldoforderung.
2. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
4. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt jedoch bereits jetzt alle diejenigen Forderungen einschließlich der Mehrwertsteuer ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
5. Be- und Verarbeitung von uns gelieferter, noch in unserem Eigentum stehender Waren, erfolgen stets in unserem Auftrag, ohne das für uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen.
Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
6. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt, die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
VIII. Rückgaberecht
Muster müssen innerhalb von 7 Tagen zurückgegeben werden. Gutschriften erfolgen bei Rückgabe nur, wenn sich die Ware in einwandfreiem, unbenutztem Zustand sowie komplett in Originalverpackung befindet.
IX. Rücktritt vom Vertrag
Im Falle höherer Gewalt sind wir berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzuheben oder die Ausführung zu einer späteren Zeit zu verlangen, ohne dass vom Besteller irgendwelche Ansprüche gegen uns geltend gemacht werden können.
X. Gerichtsstand und Erfüllungsort
1. Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir sind berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
XI. Salvatorische Klausel
1. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen dieses Vertrages. Für diesen Fall soll die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt und welche die Parteien in Kenntnis der Unwirksamkeit vereinbart hätten.
2. Nebenabreden sind nur wirksam, soweit sie in schriftlicher Form vereinbart werden.
3. Die für die Auftragsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert. Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt.